EÜR-Buchhaltung
Die formlose Einnahmeüberschussrechnung der Freiberufler und Selbständigen ist seit dem Rechnungsjahr 2005 nur noch Makulatur. Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3
EStG durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln, haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine
Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Anlage EÜR) beizufügen. Der Finanzbeamte verlangt also die Gewinnermittlung in definierter Form nach dem Muster des
BMF-Schreibens vom 10. Februar 2005. ( BMF-Seite)
Diesem Verlangen sind die meisten Steuerprogramme wie WISO, Taxman, M@xtax, u.a. gefolgt und haben ihre, soweit integriert, Einnahmeüberschussrechnung entsprechend angepasst.
Diesen Mehrwert lassen sich die Programmhersteller aber in der Regel zusätzlich bezahlen. Vielfach wurde die Einnahme-Ausgabenermittlung samt integrierter
Umsatzsteuer-Voranmeldung aus den Standard Steuersparern herausgelöst und in spezielle „Kaufmann“ bzw. „Selbständigen“ Steuersparer integriert. Diesen Schritt muss der
Freiberufler nun mit barer Münze zahlen, denn die „Spezial“ Programme sind eben auch zu Spezialpreisen einzukaufen. Hinzu kommt die jährliche Aktualisierung des jeweils an das
Kalender- bzw. Rechnungsjahr angepassten Programmupdates.
| Version | 111 |
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| Sprache |
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| Betriebssystem | Windows 9x / Windows NT / Windows .XP | |||||||||||
| Lizenztyp | Freeware | |||||||||||
| Größe |
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| Herstellerurl | Link | |||||||||||
| Zugewiesene Tags | Gewinnermittlung - Einnahmeüberschussrechnung - Steuer | |||||||||||
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